Arbeitgeber

Es besteht keinerlei Rechtsbeziehung zwischen dem Versorgungswerk und Ihrem Arbeitgeber. Eine Rechtsbeziehung besteht nur zwischen dem Mitglied und dem Versorgungswerk. Jedes angestellt tätige Mitglied ist deshalb selbst dafür verantwortlich, dass das Versorgungswerk die Beiträge sowie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig erhält.

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