Altersvorsorge, privat

Das Vorhandensein einer privaten Altersvorsorge, etwa einer Kapitallebensversicherung, ist kein ausreichender Grund für eine Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft. Unter welchen Bedingungen Sie kein Pflichtmitglied mehr sind, entnehmen Sie bitte der Satzung oder den FAQ.

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