Aktuelles

13. Änderung der Satzung in Kraft getreten

Die 13. Änderung der Satzung, die im Wesentlichen die Neuregelungen zur Einführung der Vertreterversammlung mit ihren Rechten und Pflichten sowie die Abschaffung der Altersgrenze von 45 Jahren zum Gegenstand hatte, ist genehmigt, mit Bekanntmachung des Justizministeriums vom 12.07.2018 veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Die Einarbeitung der Änderungen in den aktuellen Satzungstext, hinterlegt unter „Versorgungswerk/Satzung“ erfolgt in den nächsten Wochen. Der Veröffentlichungstext zur 13. Satzungsänderung ist unter „Service/Downloads/Recht & Gesetz“ hinterlegt.

Wahlausschuss für Vertreterwahl gebildet

Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurden die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlausschusses für die anstehende Vertreterwahl unter den Mitgliedern ausgewählt.

Dem Wahlausschuss gehören unsere Kolleginnen RA’in Sabine Pott (Rostock), RA’in Helge Elisabeth Lampe-Seitz (Schwerin) sowie unser Kollege RA Franz Daetz (Hagenow) an. Ersatzkandidaten sind die Kollegen RA Hannes Wilhelms (Schwerin), RA Jörg Borufka (Schwerin) sowie RA Alf Roth (Schwerin).

Der Ausschuss wird sich konstituieren, sobald die Wahlordnung durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt und veröffentlicht ist. In der Folge werden die Kollegen, die sich bereits als Kandidaten für die Vertreterwahl beworben haben, aufgefordert werden, die notwendigen Erklärungen und Unterlagen gemäß § 7 der Wahlordnung vorzulegen. Die Wahl soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Interessenten für eine Kandidatur sind weiter aufgefordert, soweit noch nicht erfolgt, sich beim Vorstand zu melden.

Wahlordnung und 13. Satzungsänderung einstimmig angenommen

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 05.04.2018 wurden sowohl die Wahlordnung als auch die Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Damit sind die Voraussetzungen für die Vertreterwahl geschaffen.

Gleichzeitig fiel auch die 45-Jahresgrenze, sodass auch ältere Kollegen zukünftig in das Versorgungswerk aufgenommen werden können.