Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Richtgröße der Sozialversicherung, die jährlich neu bestimmt wird. Sie definiert die Höchstgrenze, bis zu der ein Einkommen für Zahlungen der Sozialversicherung herangezogen werden kann. Der Teil des Einkommens, der darüber liegt, bleibt bei der Beitragsberechnung außer Acht. 2022 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rente in Mecklenburg-Vorpommern bei monatlich 6.750 Euro.

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