Unser Versorgungswerk erhebt auf der Grundlage der 11. Satzungsänderung (bekanntgemacht am 14.12.2016) einen Mindestbeitrag in Höhe von 1/10 der allgemeinen Versorgungsabgabe (§ 24 Nr. 5 der Satzung). Der Mindestbeitrag beläuft sich auf monatlich EUR 157,17 (Stand: 2026). In begründeten Härtefällen kann auf Antrag der Mindestbeitrag für Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 1/20 gesenkt werden.
Termine
23.03.'26
Vorstandssitzung
13.05.'26
Vorstandssitzung