Befreiung

Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist für angestellt tätige Mitglieder möglich, damit sie aufgrund der Pflichtmitgliedschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Versorgungswerk nicht doppelt Beiträge abführen müssen. Ab dem 01.01.2023 ist der Befreiungsantrag elektronisch unter: https://www.e-befreiungsantrag.de zu stellen.

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