Aktuelles

Elektronischer DRV-Befreiungsantrag ab 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 ist ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI elektronisch zu stellen. Anträge in Papierform müssen daher bis zum 31.12.2022 in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Den elektronischen Befreiungsantrag können Sie unter: https://www.e-befreiungsantrag.de einreichen. (FAQ im Downloadbereich)

Zurück