Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern verwaltet sich selbst: Das heißt, Sie als Mitglieder haben die Chance, sich in die Verwaltung und die Gestaltung Ihres Versorgungswerkes mit einzubringen und mitzuarbeiten. Etwas, das Ihnen keine gesetzliche Rentenversicherung und keine private Altersversorgung bietet.

Ihre Rechte als Mitglied

Die Mitglieder des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern kamen bis 2018 mindestens einmal jährlich zur Mitgliederversammlung zusammen. Beruhend auf der Gesetzesänderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 18.12.2017 konstituierte sich am 19.08.2019 die von den Mitgliedern gewählte erste Vertreterversammlung. Sie übernimmt seither die Aufgaben der Mitgliederversammlung:

Sie entscheidet über:

  • die Änderung der Satzung,
  • die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes,
  • die Änderung der Versorgungsleistungen, die jährliche Festsetzung der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage gemäß § 13 sowie sonstige Verbesserungen der Versorgungsleistungen gemäß § 30 Abs. 4 und die Anpassung der laufenden Renten nach § 30 Abs. 5 dieser Satzung,
  • Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung der Vorstandsmitglieder

Die Wahlperiode der von den Mitgliedern gewählten Vertreterversammlung beträgt jeweils vier Jahre.

Zur Erinnerung

Ihre Altersversorgung finanziert sich – anders als das Umlagesystem der gesetzlichen
Rentenversicherung – direkt aus den Beiträgen,  
die Sie als Mitglied einzahlen: Nach dem
Versicherungsprinzip dienen Ihre Beiträge ohne staatliche Zuschüsse der Kapitalbildung.

DER VORSTAND

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Wenigstens drei Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Versorgungswerkes und zwei Vorstandsmitglieder müssen auf dem Gebiet des Bank- und Hypothekenwesens oder auf dem Gebiet der Versicherungswirtschaft erfahren sein. Der Vorstand führt die Geschäfte und ist der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit und die Anlagepolitik zur Rechenschaft verpflichtet.

Der Vorstand des Versorgungswerkes wird von der Vertreterversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

ABV: Unsere Interessensvertreter

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern ist Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.“, kurz ABV. Diese ist ein Zusammenschluss der freiberuflichen berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, die gemeinsamen Interessen der berufsständischen Versorgungwerke zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Hierzu unterhält sie Geschäftsstellen in Berlin und Brüssel. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.abv.de.